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Martin Candinas empfiehlt viermal Ja am 24. November

4. November 2024 – Wir als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden in der Regel viermal pro Jahr an die Urne gerufen. Die letzten Volksabstimmungen fanden am 22. September statt und die nächsten folgen bereits am 24. November. Der zeitliche Abstand zwischen diesen zwei Terminen ist gering und es bleibt nicht viel Zeit, sich über die anstehenden vier Vorlagen zu informieren. Meine Meinung dazu: viermal Ja. Wieso?

Die erste Vorlage betrifft den Ausbau der Nationalstrassen. Nur 3 Prozent des gesamten Strassennetzes sind Nationalstrassen. Diese absorbieren 45 Prozent aller gefahrenen Fahrzeugkilometer und fast 70 Prozent des gesamten Güterverkehrs auf der Strasse. Heute sind diese eminent wichtigen Nationalstrassen an verschiedenen Stellen überlastet und der Verkehr nimmt weiter zu. Die Folgen sind Stau und hohe Kosten für Bevölkerung und Wirtschaft. Mit sechs Projekten sollen Engpässe gezielt beseitigt werden. Ein gut funktionierendes Nationalstrassennetz verhindert Ausweichverkehr in die Städte und Dörfer und entlastet damit auch den strassengebundenen öffentlichen Verkehr. Umso wichtiger ist, dass dieser in den nächsten Jahren weiter ausgebaut und gefördert wird.

Bei der zweiten und dritten Vorlage geht es um zwei Anpassungen beim Obligationenrecht im Bereich der Mieten. Die eine Gesetzesänderung soll Missbrauch bei der Untermiete verhindern. Mieter, die Räume untervermieten wollen, sollen künftig das entsprechende Gesuch an den Vermieter schriftlich stellen. Zudem müssen sie für die Untervermietung über eine schriftliche Zustimmung des Vermieters verfügen. Das ist nötig, weil die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt und die Verbreitung von Onlineplattformen zu mehr Missbräuchen geführt haben. Die Mieter haben aber weiterhin ein Recht auf das Untervermieten. Die andere Gesetzes­änderung ermöglicht es Eigentümern von Wohnungen oder Geschäftsräumen, diese bei Bedarf rasch selbst nutzen zu können. Dadurch, dass es einfacher wird, Eigenbedarf geltend zu machen, können die oft langen Rechtsverfahren verkürzt werden. Die beiden Vorlagen betreffen nur wenige Mietverhältnisse, aber schaffen Abhilfe in störenden Einzelfällen. Gegen beide vom Parlament beschlossenen Vorlagen wurde das Referendum ergriffen. Darum kommt es zur Abstimmung. Dasselbe gilt auch für die vierte Vorlage.

Bei dieser geht es um die einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen, mit der Fehlanreize im heutigen System beseitigt werden. Die heute unterschiedliche Finanzierung hat zur Folge, dass ambulante Behandlungen für die Prämienzahlenden teurer sind als stationäre (also solche mit Spitalübernach­tungen), obwohl sie günstiger wären. Denn heute beteiligen sich Kantone nur an stationären Kosten, während die Prämienzahlenden die ambulanten Behandlungen allein tragen. Neu sollen alle Gesundheitsleistungen – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden – nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. In einem zweiten Schritt wird auch die Langzeitpflege nach dem gleichen Schlüssel schweizweit harmonisiert und finanziert. Damit eliminieren wir falsche Anreize und erhöhen die Qualität in der Gesundheitsversorgung.

Liebe Leserinnen und Leser, wiederum stehen uns spannende Abstimmungen bevor. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und gestalten Sie Ihre Zukunft mit. Ich empfehle Ihnen am 24. November viermal Ja.

 

Quelle: Rubrik «Berner Politik»

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