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Ja zur finanziellen Unterstützung der häuslichen Pflege

21. Oktober 2025 – Pflegende Angehörige erhalten künftig eine Unterstützung von 300 bis 600 Franken pro Monat. Dies hat der Grosse Rat an diesem Dienstag im Rahmen der Oktober-Session beschlossen.

Nach intensiven Diskussionen hat das Parlament entschieden, dass die Arbeit aus eigenem Willen mit dieser finanziellen Entschädigung unterstützt werden soll.

Diese Teilrevision des Pflegegesetzes soll Anfang 2027 in Kraft treten. Der Kanton Graubünden rechnet mit jährlichen Kosten von 2.4 Millionen Franken. Es gebe rund 300 bis 400 Personen im Kanton Graubünden, die Angehörige pflegen, heisst es.

„Es geht nicht um Pflege im fachlichen Sinn, sondern um alltägliche Unterstützung – beim Einkaufen, Kochen oder Anziehen. Diese Betreuungsarbeit ist oft unsichtbar, aber unverzichtbar. Sie entscheidet darüber, ob Menschen länger zu Hause leben können und entlastet gleichzeitig unser Gesundheitssystem“, so Fraktionspräsident Martin Bettinaglio.

Die Teilrevision sein kein Anreizsystem, keine Geldverteilung – sondern ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts, so Bettinaglio.

Die Mitte unterstützte die Teilrevision:

  • Wer Verantwortung übernimmt, soll nicht allein gelassen werden.
  • Betreuung durch Angehörige ist kein Hobby, sondern Teil unserer Gesellschaft.
  • Diese Lösung ist pragmatisch, solidarisch und finanzpolitisch verantwortbar.

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