Nein zur VI «Für Freiheit und Körperliche Unversehrtheit»
Die Initiantinnen und Initianten fordern, dass der Staat das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit nur dann einschränken darf, wenn die betroffene Person zustimmt. Der Parteivorstand lehnt die Volksinitiative ab, weil die körperliche und geistige Unversehrtheit bereits heute als Grundrecht in der Verfassung verankert ist. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte – etwa für die Arbeit von Polizei und Justiz.
Der Parteivorstand lehnt die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» einstimmig ab. Die Vorlage kommt am 9. Juni 2024 zur Abstimmung.