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Sehr erfreulich: Vorstoss von Candinas für mehr Wohnraum auf Zielgerade

27. April 2023 – Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) will das Zweitwohnungsgesetz revidieren. Die punktuelle Flexibilisierung des Gesetzes soll den touristischen Regionen den Bau von mehr Erstwohnraum erleichtern. Die Mitte Graubünden unterstützt dieses Ansinnen vehement. Das Geschäft basiert auf einem Vorstoss von Nationalratspräsident Martin Candinas.

Die Urek-N visiert eine sanfte Überarbeitung des Zweitwohnungsgesetzes an. Mit der Revision sollen die seit Inkrafttreten des Gesetzes entstandenen Probleme bezüglich einer zeitgemässen Nutzung und Werterhaltung von Altbauten entschärft werden. Konkret werden drei wesentliche Änderungen im Zweitwohnungsgesetz angestrebt: Erstens soll bei der Erneuerung einer altrechtlichen Baute (gebaut oder bewilligt vor dem 11. März 2012) die Hauptnutzfläche um 30 Prozent erweitert werden können. Zweitens soll neu eine Erweiterung auch bei einem Abriss eines altrechtlichen Baus mit nachfolgendem Neubau zulässig sein. Drittens soll künftig der Standort für wiederaufgebaute Häuser innerhalb des betreffenden Grundstücks frei gewählt werden können. Die vom Bundesamt für Raumentwicklung erarbeitete Vorlage basiert auf einer vom Bündner Mitte-Nationalrat Martin Candinas angestossenen parlamentarischen Initiative.

Die Mitte Graubünden begrüsst den Entscheid der Urek-N ausdrücklich. Wir hoffen, das Parlament möge in seinen bevorstehenden Beratungen die Sichtweise der Urek-N nachvollziehen und sich für die Revision aussprechen. Die Mitte Graubünden setzt sich seit Jahren sehr intensiv mit den negativen Konsequenzen der Zweitwohnungsinitiative auf die touristisch geprägten Gebiete auseinander.

Schwerwiegender Kollateralschaden

Die Urek-N ist überzeugt, dass die Gesetzesänderung dazu beitragen kann, mehr und auch zeitgemässen Wohnraum in vom Zweitwohnungsgesetz betroffenen Gemeinden zu schaffen. Heute können altrechtlichen Bauten in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent nur beschränkt modernisiert werden. Durch die zusätzlichen Handlungsoptionen ergeben sich auch mehr Möglichkeiten in energetischer Hinsicht.

Die Initianten der Zweitwohnungsinitiative betonten 2012 im Wahlkampf stets, dass es darum gehe, den «uferlosen» Bau von Zweitwohnungen auf der grünen Wiese zu stoppen. Es war aber nie beabsichtigt, Einschränkungen für Wiederaufbauten und Sanierungen von altrechtlichen Erstwohnungen zu erlassen. Doch genau dieser schwerwiegende Kollateralschaden ist eingetreten. Ein Schaden, der aus der Gesetzgebung und nach der Rechtsprechung entstanden ist. Insbesondere das Bundesgericht tendiert dazu, die Auslegung des Zweitwohnungsgesetzes laufend zu Lasten der einheimischen Bevölkerung in den touristischen Gebieten zu verschärfen.

Förderung der Abwanderung

Die negativen Auswirkungen der Initiative auf die wirtschaftliche Entwicklung der Tourismusregionen werden massiv unterschätzt. Es darf nicht sein, dass die Zweitwohnungsgesetzgebung auch die Eigentümer von Erstwohnungen massiv in ihren Handlungsmöglichkeiten einschränkt. Damit werden die verfassungsmässigen Garantien des Eigentumsschutzes und der Besitzstandsgarantie verletzt. Doch genau diese Entwicklung zeigt sich und mit ihr verstärkt sich die Abwanderung der einheimischen Bevölkerung aus diesen Gebieten.

Anliegen der Raumplanung

Tiefe Hürden für Erneuerung oder Abbruch und Wiederaufbau von Erstwohnbauten entsprechen dem Anliegen der aktuellen Raumplanung. Es wird eine Siedlungsentwicklung nach innen und die Belebung der Ortskerne angestrebt. Die Erweiterung altrechtlicher Wohnungen trägt auch zu einer besseren Ausnutzung der begrenzten Flächen innerhalb der Bauzonen bei. Und sie kommt einem Kernanliegen der Initianten der Zweitwohnungsinitiative nach: die Ausdehnung der Siedlungsgebiete in Richtung Kulturlandflächen zu unterbinden. Doch das aktuelle Gesetz und die Rechtsprechung verhindern in diese Siedlungsentwicklung nach innen in den touristisch geprägten Gemeinden.

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