Jagdverordnung: richtige Richtung, zu kleiner Schritt
10. November 2022 – Der Bundesrat hat die Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Die Mitte Graubünden begrüsst die eingeschlagene Stossrichtung, die den Abschuss von Wölfen erleichtert. Die Teilrevision trägt zur Stärkung der Berggebiete bei und nimmt einige Anliegen der Berglandwirtschaft auf. Die Partei fordert jedoch weitere Regulierungsmöglichkeiten.
Künftig sollen schadenstiftende, nicht einem Rudel angehörende Einzelwölfe innerhalb eines Rudel-Territoriums reguliert werden können. Dies sieht die am Mittwoch in die Vernehmlassung gegebene Teilrevision der eidg. Jagdverordnung vor. Die Abschussschwelle des von Einzelwölfen verursachten Schadens soll von 10 auf 8 Nutztiere verringert werden. Weiter ist die Möglichkeit eines sofortigen Abschusses eines Wolfs ohne Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) angedacht. Dies, falls ein Rudelwolf, in der Regel das Leittier, Leib und Leben von Menschen bedroht. Zudem sieht die Revision erstmals die Erlaubnis zum Abschuss von bereits im Vorjahr geborenen Jungtieren vor.
Die Mitte Graubünden begrüsst diese Verschärfungen ausdrücklich, wie auch die Anpassung der Schadensdefinition: Bald sollen nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch von Wölfen schwer verletzte Rinder, Pferde und Neuweltkameliden (Beispiele: Lamas, Alpakas) als grosser Schaden angerechnet werden.
Möglichkeit zur Eliminierung ganzer Rudel
Die Mitte Graubünden zeigt sich zudem zufrieden über den in der Nacht auf den 9. November erfolgten Abschuss eines mehrjährigen Wolfsrüden aus dem Beverinrudel. Doch gleichzeitig fordert Co-Parteipräsident Kevin Brunold noch mehr Schutz für die Berggebiete. «Das Beispiel der sechs bis sieben Rudel im Raum Mittelbünden/Surselva zeigt: Auch die Eliminierung ganzer Rudel darf kein Tabu mehr sein.» Damit auch in Zukunft eine nachhaltige Landwirtschaft in den Bergen möglich ist, kann die Entnahme eines ganzen Rudels unumgänglich sein. Daher fordert die Mitte Graubünden weiterhin die Möglichkeit zur Entnahme von Rudeln wie des Beverinrudels.
Das Bundesrecht sollte diese Regulationsart künftig ermöglichen.
Das Beverinrudel bewegt sich oft entlang von Bike- und Wanderwegen und ist nicht nur eine latente Gefahr für die Nutztiere, sondern ebenso für Einheimische und Feriengäste. Der Schutz der Bevölkerung muss oberste Priorität haben, was im Fall Mittelbünden mit dem Beverinrudel nur mit der Entnahme eines ganzen Rudels erreicht werden kann.
Die Mitte Graubünden setzt sich für die Regulation der Wölfe ein. Dies nicht nur mit Anwendung der neu geplanten Bestimmungen der Jagdverordnung. Sondern auch präventiv zum Voraus, wie dies bei anderen geschützten Tieren, Beispiel Steinbock, bereits erfolgreich praktiziert wird. «Wir fordern seit Jahren mit Nachdruck, dass es zum Schutz von Tieren und Menschen griffigere Massnahmen braucht», sagt Brunold.