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Wolfjagd-Stopp: Kein Verständnis für Beschwerde

9. Dezember 2023 – Aufgrund einer Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht muss der Kanton Graubünden die proaktive Regulation von Wolfsrudeln vorerst stoppen. Die Mitte Graubünden hat kein Verständnis für die Beschwerde. Sie trägt nicht zu einer Koexistenz von Bevölkerung, Landwirtschaft und Grossraubtieren bei.

Im Kanton Graubünden dürfen Jägerinnen und Jäger ab sofort keine Wölfe mehr abschiessen. Grund für den Stopp der Wolfsregulation ist eine Beschwerde dagegen beim Bundesverwaltungsgericht. «Für die Beschwerde der Naturschutzorganisationen haben wir kein Verständnis», so Co-Fraktionspräsident Reto Crameri.

Derzeit leben in Graubünden zwölf Wolfsrudeln. Damit ist das erträgliche Mass längst erreicht. «In Anbetracht der exponentiell zunehmenden Wolfspopulation wäre es wichtig gewesen, dass die präventive Wolfsregulation jetzt hätte erfolgen können», so der Landwirt.

Mit der Anpassung der Jagdverordnung durch den Bundesrat ist die proaktive Wolfsregulation seit dem 1. Dezember 2023 möglich. Diese Anpassung entspricht einer laufenden Forderung der Mitte Graubünden, die sich gerade auch auf kantonaler Ebene stets für ein Grossraubtiermanagement eingesetzt hat, bei dem der Schutz der Nutztiere und Menschen im Vordergrund steht. Die Probleme der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein wirksames Wolfsmanagement unumgänglich ist.

Nachdem die Umweltschutzorganisationen im Vorfeld erklärt hatten, grundsätzlich nichts gegen die vorgesehen Regulation einzuwenden, was auch in der Dezembersession 2023 im Grossen Rat von linker Seite so bestätigt wurde, konnte davon ausgegangen werden, dass diese nun stattfinden kann.

Wir müssen uns nun auch über das Verbandsbeschwerderecht Gedanken machen, wenn dieses dazu missbraucht wird, die Wolfsregulierung mittels Beschwerden zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
Reto Crameri
Grossrat, Fraktionsvorstand, Mitglied

«Wir haben grosse Hoffnungen in die neuen gesetzlichen Grundlagen gesetzt», so Crameri. Das Verhalten der Umweltschutzorganisationen sei sehr enttäuschend. Es trägt nicht zu einer friedlichen Koexistenz von Grossraubtieren, Landwirtschaft und Bevölkerung bei. Der Rechtsanwalt ergänzt: «Wir müssen uns nun auch über das Verbandsbeschwerderecht Gedanken machen, wenn dieses dazu missbraucht wird, die Wolfsregulierung mittels Beschwerden zu verhindern oder zumindest zu verzögern.»

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